Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software „Fraud Prevention 365“ von BANQR (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden AGB finden Anwendung auf die zwischen der BANQR Digital Solutions GmbH, Thyssenstrasse 6-8, 32312 Lübbecke, vertreten durch den Geschäftsführer: Wolfgang Gehrlicher, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19403 (im Folgenden „BANQR“) und Kunden (gemeinschaftlich im Folgenden auch „Parteien“) über das Online-Portal von BANQR, abrufbar unter www.banqr.io (im Folgenden: „Portal“) geschlossenen Verträgen über die nachfolgenden Dienstleistungen.
- BANQR erbringt Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service (SaaS). Die Software "Fraud Prevention 365" dient der Verifizierung von Bankkontodaten und ermöglicht dem Kunden, über das Portal in Echtzeit Kontodaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen (im Folgenden: „Verifizierungsprozess“). Der Kunde registriert sich im Portal von BANQR, erwirbt darüber ein API-Kontingent und kann anschließend Daten zur Verifizierung eingeben. Diese Daten werden an die Datenbank-Schnittstelle der Deutschen Bank (im Folgenden: „DB“) weitergeleitet. Die Ergebnisse der Verifizierung werden dem Kunden in Echtzeit (Realtime) oder nahezu in Echtzeit (Neartime) bereitgestellt (vgl. § 3 Abs. 2).
- Kunden von BANQR können nur natürliche, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. BANQR schließt ausdrücklich keine Verbraucherverträge.
- Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- BANQR stellt dem Kunden die SaaS-Lösung "Fraud Prevention 365" (im Folgenden: „Software“) für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Portal entgeltlich zur Verfügung.
- Der Kunde erhält durch Registrierung und Zahlung Zugang zum Portal und kann API-Kontingente erwerben.
- Der Kunde kann über das Portal Kontonummer und Kontoinhaber eingeben, die zur Verifizierung an die Schnittstelle der DB weitergeleitet werden.
- BANQR speichert diese Daten ausschließlich und nur temporär für die Verifizierungsprozess und zeigt dem Kunden das Ergebnis der Verifizierung in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an.
§ 3 Der Verifizierungsprozess
- Der Verifizierungsprozess ermöglicht es dem Kunden, die Gültigkeit von Konten und bestimmte kontobezogene Daten zu überprüfen, in dem er über die im Portal bereitgestellte Funktion entweder einzelne Verifizierungsanträge (z. B. für IBAN und Kontoinhaber) oder mehrere Anträge in Form eines Dateiimports (z. B. Excel oder CSV) übermitteln. Hierbei werden die zu überprüfenden Daten anhand des Datenpools der DB verifiziert, der nicht nur Konten der DB (einschließlich ihrer Zweigstellen und Tochtergesellschaften), sondern auch Daten von Drittbanken außerhalb der DB-Gruppe umfasst. Voraussetzung für die Verifizierung ist, dass die jeweilige Bank über die im Rahmen des Antrags angeforderten Informationen über das Vorhandensein der Konten und/oder der zugehörigen Daten verfügen.
- Da der Antrag des Kunden an die Datenbank-Schnittstelle der DB weitergeleitet wird, muss hinsichtlich der Anträge Folgendes unterschieden werden:
- Betrifft der Antrag des Kunden ein Konto und/oder kontobezogene Daten einer Drittbank, die nicht zur DB-Gruppe gehört, wird nur die Weiterleitung des Antrags an die Drittbank durch BANQR geschuldet. BANQR ist in einem solchen Fall auf die Kooperation der Drittbank angewiesen und kann daher keinen Einfluss auf die Entgegennahme oder Bearbeitung des Antrags nehmen oder auf die Verifizierung hinwirken. Sollte die betreffende Drittbank nicht auf den Antrag des Kunden reagieren, ist BANQR allenfalls in der Lage dem Kunden ein Verifizierungsergebnis anhand historischer Informationen über die oder im Zusammenhang mit vom Kunden im Antrag angefragten Daten (z.B. Informationen, die sich auf das letzte Transaktionsdatum und/oder den letzten Zahlungsstatus beziehen) zukommen zu lassen, sofern BANQR solche historischen Danken über die Datenbank-Schnittstelle der DB bereitgestellt bekommt. In einem solchen Fall wird das Verifizierungsergebnis nicht in Realtime, sondern nur in Neartime bereitgestellt. Es kann außerdem nicht bestätigt werden, dass die zugrundeliegenden historischen Informationen zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Verifizierungsergebnisses an Kunden noch richtig, vollständig und/oder aktuell sind. Dies erkennt der Kunde an und erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
- Betrifft der Antrag des Kunden ein Konto und/oder kontobezogene Daten der DB, einer ihrer Zweigstellen oder Tochtergesellschaften, dann kann die Verifizierung des Kontos und/oder kontobezogenen Daten durchgeführt werden, sofern die jeweilige Stelle über die im Rahmen des Antrags angeforderten Informationen verfügt. Diese Verifizierungsergebnisse werden dann in Realtime bereitgestellt.
- Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle über die Datenbank-Schnittstelle der DB erhaltene Antworten zeitkritisch sind und ihr Inhalt ausschließlich die empfangenen Informationen zum Zeitpunkt der Verifizierung widerspiegeln und somit nach einer gewissen Zeit veraltet sein können.
- BANQR ist an den Antrag des Kunden gebunden und kann nicht über dessen Umfang hinausgehen oder den Antrag nachträglich ändern. BANQR ist außerdem weder in der Lage, die von der jeweiligen Bank auf den Antrag des Kunden hin bereitgestellten Informationen anzupassen noch wird dies von BANQR beabsichtigt. BANQR leitet lediglich die Anträge des Kunden an die Banken, wertet die von den Banken bereitgestellten Informationen aus und leitet das Verifizierungsergebnis an den Kunden weiter. Eine weitergehende Leistung wird von BANQR nicht geschuldet.
- Die Durchführbarkeit des Verifizierungsprozesses steht in Abhängigkeit zu der technischen Verfügbarkeiten Datenbank-Schnittstelle der DB. Sollte die Datenbank-Schnittstelle der DB aus irgendeinem Grund nicht funktionieren oder verfügbar sein, die DB ihren Dienst aussetzen oder dauerhaft einstellen, informiert BANQR den Kunden ohne schuldhaftes Zögern hierüber. Für den Fall einer länger andauernden Aussetzung oder dauerhaften Aussetzung der Dienste, kommen die Parteien bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses überein, eine einvernehmliche Lösung für das weitere Vorgehen finden zu wollen.
§ 4 API-Kontingente und Bezahlung
- Der Kunde kann über das Portal API-Kontingente kostenpflichtig erwerben, solange solche verfügbar sind. Die API-Kontingente ermöglichen ihm je nach Angebot eine bestimmte Anzahl an Verifizierungsanfragen. Die Nutzung erworbener API-Kontingente ist zeitlich nicht befristet, steht aber in Abhängigkeit zu dem bereitgestellten Service der DB.
- Nach Verbrauch eines erworbenen API-Kontingents, steht es dem Kunden frei ein weiteres API-Kontingent zu erwerben.
- Die Bezahlung erfolgt im Voraus per Kreditkarte oder einem anderen von BANQR im Portal bereitgestellten Zahlungsmittel.
- Die Abrechnung erfolgt ebenfalls direkt über das Portal.
§ 5 Instandhaltung
- BANQR ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit (“Instandhaltung“) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Anlage 1. Zur Erfüllung der BANQR obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird BANQR die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
- BANQR ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist BANQR zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist BANQR insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
§ 6 Nutzungsrechte an der Software
- BANQR ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der Software.
- BANQR räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß und ausschließlich für interne Geschäftsprozesse zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkt.
- Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von BANQR anzusehen. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Software an Dritte, auch verbundene Unternehmen iSd. § 15 AktG, ist untersagt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich BANQR in Verzug befindet.
§ 7 Support
- Sofern es sich nicht um Fälle der Gewährleistung handelt, stellt BANQR dem Kunden gegen die Zahlung eines gesonderten Entgelts einen Support zur Verfügung. Für diesen Zweck hält BANQR eine Hotline vor, die der zügigen Klassifizierung und Bearbeitung der Anfrage dient. Der Umfang des Supports und eine nähere Beschreibung zu dessen Inhalt, insbesondere Verfügbarkeit, ist in der Anlage 2 (“Support“) geregelt.
- Als Anlage 3 schließen die Parteien einen Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO („Auftragsverarbeitungsvertrag“) ab, sofern dies für die vereinbarten Supportleistungen erforderlich ist.
§ 8 Vergütung
- Der Kunde hat die Möglichkeit, ein API-Kontingent zu erwerben (vgl. § 4). Mit Erwerb des API-Kontingents ist auch die Vergütung für die Zurverfügungstellung der Software und die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software abgegolten. Die Preise hierfür sind in der Anlage 4 („Vergütung“) aufgeführt.
- Soweit zwischen den Parteien weitere Sonderleistungen vereinbart wurden, gelten die in der Anlage 4 ausgewiesenen Preise.
- Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Höhe der monatlich zu zahlenden Gesamtvergütung sowie die Zahlungsinformationen ergeben sich ebenfalls aus Anlage 4.
§ 9 Sicherungspflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software zugreifen können.
- Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Registrierungsdaten geheim zu halten.
§ 10 Gewährleistung
- Sollte der Kunde Mängel an der Software feststellen, so hat der Kunde diese BANQR unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Software nicht die nach Anlage 1 geschuldeten Komponenten aufweist.
- BANQR ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt BANQR.
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung der Vergütung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der monatlich zu zahlenden Vergütung eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle des Fehlschlags der nach § 10 Abs. 2 geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für BANQR unmöglich ist, wenn BANQR die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung durch den BANQR aus sonstigen Gründen für den Kunde unzumutbar ist.
§ 11 Haftung und Freistellung
- BANQR haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (“Kardinalpflicht”), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Im Übrigen ist eine Haftung von BANQR ausgeschlossen. Insbesondere haftet BANQR nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des § 11 Abs. 1 gegeben ist.
- Die zur Verifizierung herangezogenen Daten stammen nicht von BANQR, sondern werden dem Kunden von der betreffenden Bank bereitgestellt, sodass keine Haftung für diese Daten übernommen wird, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. BANQR haftet außerdem nicht für die Antwortzeiten oder die Qualität der Antworten durch die Banken.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BANQR.
- BANQR gewährleistet dem Kunde, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt (“Schutzrechtsverletzung“). BANQR wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen vom BANQR zu vertretenen Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Kunde übernehmen. Der Kunde wird BANQR unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn BANQR hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. Der Freistellungsanspruch nach diesem § 11 Abs. 5 erlischt, wenn der Kunde BANQR nicht unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte informiert und sofern kein Fall einer unbeschränkten Haftung nach § 11 Abs. 1 vorliegt.
- Wird der Kunde wegen eines Mangels der Software nach § 10 Abs. 1 S. 2 in Anspruch genommen, gilt § 11 Abs. 5 entsprechend; sollte eine Freistellung im Außenverhältnis nicht möglich sein, gilt die Verpflichtung im Innenverhältnis.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Kunde kann die im Portal bereitgestellten, kostenpflichtigen Funktionalitäten erst nutzen, wenn er sich dafür registriert hat. Der Vertrag über die Nutzung des Portals tritt somit mit Registrierung des Kunden in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Der Kunde kann den Vertrag über die Nutzung des Portals jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er sich endgültig vom Portal abmeldet. Mit erfolgreicher Abmeldung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde kann seinen Zugang nicht mehr nutzen.
- BANQR kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich kündigen. Bei der Bemessung der Frist wird BANQR auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen, insbesondere eine Frist von 60 Tagen nicht unterschreiten.
- Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn BANQR oder der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertag nicht mehr zumutbar ist. BANQR ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen des § 6 verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn BANQR diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat.
§ 13 Einstellung der Nutzung
Die gemäß § 6 an den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Beendigung des Vertrags. Damit ist jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertrags unzulässig und der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen. BANQR behält sich vor, den Zugang des Kunden zum Portal mit Beendigung des Vertrags zu sperren.
§ 14 Vertraulichkeit
- „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
- Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von nach Beendigung des Vertrags fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 15 Änderungsvorbehalt
- BANQR behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
- dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt, und
- durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von BANQR geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
- Über derartige Änderungen wird BANQR den Kunde mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Seine Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde keine Ablehnung vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird BANQR den Kunden in seinem Angebot besonders hinweisen.
- Lehnt der Kunde die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu beenden. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird BANQR den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke in den AGB.
- Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AGB ist der Sitz von BANQR. BANQR bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Auf diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
Anlagenverzeichnis
- Anlage 1 – Vertragsgegenstand
- Anlage 2 – Support
- Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvertrag
- Anlage 4 – Vergütung
Anlage 1 – Vertragsgegenstand
1. Allgemeine Beschreibung der Software
Fraud Prevention 365 ist eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung, die der Verifizierung von Bankkontodaten dient. Die Software ermöglicht es dem Kunden, über das Online-Portal von BANQR (im Folgenden: „Portal“) in Echtzeit (Realtime) oder nahezu in Echtzeit (Neartime) Kontodaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Der Kunde kann sich im Portal registrieren, ein API-Kontingent erwerben und anschließend Bankkontodaten zur Verifizierung eingeben. Diese Daten werden über eine Schnittstelle an die Datenbank der Deutschen Bank (im Folgenden: „DB“) weitergeleitet. Das Ergebnis der Verifizierung wird dem Kunden innerhalb des Portals bereitgestellt.
2. Funktionsumfang der Software
Die Software umfasst folgende Hauptfunktionen:
- Kontoverifizierung über das Portal
- Direkte Eingabe von IBAN und Kontoinhaber durch den Kunden
- Automatische Weiterleitung an die Datenbank der DB
- Rückmeldung über die Gültigkeit der Kontodaten in Realtime bzw. Neartime
- API-Zugang für automatisierte Verifizierungsprozesse
Kunden können ein API-Kontingent erwerben und in ihre Geschäftsprozesse integrieren - Datenverarbeitung & Sicherheitsmaßnahmen
- Temporäre Speicherung der eingegebenen Daten für die Dauer des Verifizierungsprozesses
- Verschlüsselte Übertragung über TLS 1.2/1.3
- Keine Speicherung von Kontodaten nach Abschluss der Verifizierung
3. Nutzungsabhängige Komponenten
Die Nutzung der Software basiert auf einem flexiblen Preismodell mit folgenden Komponenten:
- API-Kontingent, das der Kunde erwerben kann (siehe Anlage 4: Vergütung)
- Zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Support, Sonderlösungen gemäß Anlage 3)
4. Technische Nutzungsvoraussetzungen
Der Kunde muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um die Software nutzen zu können:
- Registrierung im Portal mit Name, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten
- Erwerb eines API-Kontingents für den Zugriff auf die Verifizierungsfunktion
- Internetverbindung & Zugang zu einem unterstützten Webbrowser (Chrome, Edge, Firefox, Safari)
Anlage 2 – Support
Übersicht der Supportleistungen
BANQR bietet einen Basis-Supportplan, der bis zu 5 Supportstunden pro Monat zu einem Pauschalpreis von 350,00 EUR umfasst. Jede weitere Supportstunde wird mit 160,00 EUR pro Stunde berechnet.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, von 09:00 bis 18:00 Uhr (MEZ)
E-Mail-Support: Antwortzeit innerhalb von 24 Stunden
Alle Supportleistungen werden innerhalb der oben genannten Servicezeiten erbracht.
Für Supportanfragen wenden Sie sich bitte an: support@banqr.io
Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvertrag
Siehe Anlage 3: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
Anlage 4 – Vergütung
Preistabelle
Preise für API-Kontingent bzgl. Fraud Prevention 365
API-Calls in alle Regionen | Preis (0,86 EUR/Call) |
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100 API Calls | 86,00 EUR |
Zusätzliche Hinweise
- Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die API-Pakete sind einmalig nutzbar und haben keine Ablaufzeit.
- Zahlungsinformationen
Die Zahlung erfolgt vorab an BANQR und über ein im Portal unterstütztes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte).